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Rechtsprechung
   BGH, 20.03.1991 - StB 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,37466
BGH, 20.03.1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - StB 3/91 (https://dejure.org/1991,37466)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untersuchungshaft - Haftbefehl - Erweiterung des Tatvorwurfs - Beschwerdezulässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StPO § 304 Abs. 4 Satz 2
    Keine Haft-Beschwerde zur Erweiterung des Tatvorwurfs

Papierfundstellen

  • BGHSt 37, 347
  • NJW 1991, 2094
  • MDR 1991, 983
  • NStZ 1991, 502
  • StV 1991, 309
  • StV 1991, 309 LS
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.03.1986 - 1 StE 4/85
    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).

    Solange die Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft davon jedoch nicht abhängt, ist der für die Ausnahmeregelung des § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO maßgebliche Gesichtspunkt, daß nur die Verhaftung selbst als der vollzogene oder zu vollziehende Eingriff in die persönliche Freiheit einer Überprüfung auf ihre Berechtigung im Beschwerdeverfahren unterzogen werden soll, nicht betroffen (vgl. dazu BGHSt 34, 34, 35, 36 = DRsp IV (458) 145 a).

  • BGH, 28.01.1976 - StB 1/76

    Anfechtung von dem Untersuchungsgefangenen auferlegten Beschränkungen durch das

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).
  • BGH, 01.06.1984 - StB 7/84

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer

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  • BGH, 25.01.1973 - 7 BJs 316/70

    Nichtzulässigkeit einer Beschwerde - Anfechtbarkeit angeordneter Auflagen einer

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - StB 3/91
    Sie liegt seinen Entscheidungen zugrunde, nach denen eine Beschwerde unzulässig ist, wenn sie Auflagen i.S. des § 116 Abs. 1 Satz 2 StPO oder Beschränkungen nach § 119 Abs. 3 StPO betrifft (BGHSt 25, 120; 26, 270) oder wenn mit ihr nur einer von mehreren Haftgründen beanstandet wird, ohne daß dessen Wegfall zur Haftentlassung führen soll (BGHSt 34, 34 = DRsp IV (458) 145 a).
  • BGH, 01.02.1980 - StB 3/80
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  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Dies hat der Bundesgerichtshof zu § 304 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 StPO ausdrücklich entschieden (vgl. BGHSt 34, 34; BGHSt 37, 347; BGHSt 47, 249), was auf den vorliegenden Fall übertragen werden kann und muss, weil der Begriff der "Verhaftung" in beiden Vorschriften in gleicher Weise Verwendung findet und mit ihm jeweils derselbe Zweck - Beschränkung des Beschwerderechts - verfolgt wird (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., Rdnr. 13 zu § 304; SK-StPO/Frisch, Rdnr. 61 zu § 304).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Die Vorschrift ist deshalb eine den Grundsatz der Unanfechtbarkeit oberlandesgerichtlicher Entscheidungen durchbrechende, die Anfechtungsmöglichkeit abschließend regelnde Ausnahmevorschrift, die restriktiv auszulegen ist (vgl. BVerfG NJW 1977, 1815, 1816 (vorangehend BGHSt 27, 96, 97); BGHSt 25, 120, 121; 29, 394, 395; 30, 168, 170; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 37, 347, 348; 43, 262, 264 (zu § 304 Abs. 5 StPO)).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    "Der Senat weist jedoch darauf hin, daß er für die Frage der Beschwerdemöglichkeit gegen solche Entscheidungen eines erstinstanzlich zuständigen Oberlandesgerichts oder des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs an seiner ständigen Rechtsprechung festhält, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 StPO wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 34, 192, 195; 37, 347, 348).
  • BGH, 12.05.2016 - StB 9/16

    Keine Beschwerde gegen sitzungspolizeiliche Maßnahmen des erstinstanzlich tätigen

    Einer Ausdehnung der Vorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO auf sitzungspolizeilich angeordnete Durchsuchungen von Personen und Sachen steht der - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobene (vgl. BT-Drucks. 5/4086 S. 11, 5/4269 S. 6) - Ausnahmecharakter dieser Norm entgegen, die nach der ständigen Rechtsprechung des Senats eng auszulegen ist (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 1981 - StB 31/81, BGHSt 30, 168, 170; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348).
  • BGH, 13.10.1999 - StB 7/99

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Anordnung der

    Insoweit hält der Senat an seiner ständigen Rechtsprechung fest, wonach § 304 Abs. 4 Satz 2 und § 304 Abs. 5 StPO wegen des - auch im Gesetzgebungsverfahren hervorgehobenen (vgl. BTDrucks. V/4086 S. 11 zu § 304 Abs. 4) - Ausnahmecharakters dieser Normen eng auszulegen sind (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348; BGH, Beschl. vom 14. Oktober 1998 - 3 ARs 10/98).
  • BGH, 09.10.1997 - StB 9/97

    Unzulässigkeit der Anfechtung der Ablehnung der Anordnung der Erzwingungshaft

    Dessen ungeachtet hat der Senat jedoch stets an dem Grundsatz festgehalten, daß die Vorschrift des § 304 Abs. 5 StPO wegen ihres Ausnahmecharakters eng auszulegen ist (vgl. BGHSt 30, 32, 33; 32, 365, 366; 34, 34, 35; 36, 192, 195; 37, 347, 348).

    Auch trifft es zu, daß außer den in § 304 Abs. 5 StPO ausdrücklich genannten Maßnahmen auch deren Ablehnung in der Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung zur entsprechenden Frage bei der weiteren Beschwerde nach § 310 StPO - für anfechtbar gehalten wird (vgl. BGHSt 37, 347, 348; 36, 396, 398; ferner OLG Stuttgart JR 1967, 431; OLG Köln StV 1994, 323; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 310 Rdn. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 43. Aufl. § 310 Rdn. 8; a.A. OLG Braunschweig JR 1965, 473 m. abl. Anm. Kleinknecht; Renzikowski/Günther in AK-StPO 1996 § 310 Rdn. 31; Ellersiek aaO S. 99).

  • BGH, 26.02.2015 - StB 2/15

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

    Die Ausnahmeregelung in § 304 Abs. 5 StPO, die die Beschwerde unter anderem gegen Verfügungen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofes unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, ist - ebenso wie diejenigen in § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348, jeweils mwN) - eng auszulegen; eine Entscheidung, die im Sinne des § 304 Abs. 5 StPO "die Verhaftung" betrifft, liegt deshalb nur vor, wenn von ihr der Bestand oder die Vollziehbarkeit des Haftbefehls abhängen (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250).

    Dies ist nicht der Fall, wenn der bestehende Haftbefehl nur um einen weiteren Haftgrund erweitert (BGH, Beschluss vom 12. März 2002 - StB 5/02, aaO), nur wegen eines von mehreren Haftgründen angefochten (BGH, Beschluss vom 19. März 1986 - StB 2/86 und StB 3/86, BGHSt 34, 34, 36) oder wenn die Erweiterung des Tatvorwurfs gegenüber demjenigen in dem bestehenden, die Untersuchungshaft nach wie vor tragenden Haftbefehl erstrebt wird (BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349).

  • BGH, 05.11.2019 - StB 27/19

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine die Haft betreffende Entscheidung des OLG

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes unterliegen danach nur solche Entscheidungen der Anfechtung, die besonders nachhaltig in die Rechte des Betroffenen eingreifen, so dass mit der Beschwerde zum Bundesgerichtshof Bestand und Vollzug eines Haftbefehls, nicht aber bloße Modalitäten des Vollzuges, Auflagen einer Haftverschonung oder nach § 119 StPO angeordnete Beschränkungen angegriffen werden können (vgl. BGHR StPO § 304 Abs. 4 Haftbefehl 2; BGHSt 25, 120; 26, 270; 34, 34; 37, 347).
  • BGH, 21.06.2023 - StB 38/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts

    Diese enge Auslegung gilt ebenso in der Konstellation, dass mit der Beschwerde lediglich die Erweiterung eines bestehenden Haftbefehls dem Tatvorwurf nach erstrebt und nicht Bestand oder Vollzug der Haftanordnung als solche in Frage gestellt wird (s. BGH, Beschlüsse vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349; vom 12. März 2002 - StB 5/02, BGHSt 47, 249, 250 f.; vom 26. Februar 2015 - StB 2/15, juris Rn. 26).

    Die Zulassung der Beschwerde nur zu dem Zweck, Fragen rechtlicher oder tatsächlicher Art zu klären, die zwar für das weitere Strafverfahren von Bedeutung sind, letztlich aber nach den Vorstellungen des Beschwerdeführers keine Auswirkung auf den Fortbestand der Haft haben, wäre nur schwer mit der auf Beschleunigung und Konzentration angelegten Natur des Haftverfahrens in Einklang zu bringen und liefe dem Charakter des § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO als eng auszulegende Ausnahmeregelung zuwider (s. BGH, Beschluss vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 349 f.).

  • BGH, 29.08.2016 - StB 24/16

    Keine sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Nebenbeteiligung des

    Die Ausnahmevorschrift des § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 StPO ist vielmehr nach ständiger Rechtsprechung des Senats eng auszulegen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Januar 1973 - StB 76/72, BGHSt 25, 120, 121; vom 5. Januar 1977 - 3 StR 433/76, BGHSt 27, 96, 97; vom 19. März 1986 - StB 2 und 3/86, BGHSt 34, 34, 35; vom 20. März 1991 - StB 3/91, BGHSt 37, 347, 348; zuletzt vom 12. Mai 2016 - StB 9 und 10/16, juris Rn. 4).
  • BGH, 14.10.1998 - 3 ARs 10/98

    Überprüfung der Art und Weise einer nichtrichterlich angeordneten Durchsuchung

  • BGH, 12.03.2002 - StB 5/02

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Beschlüsse des Ermittlungsrichters (Ergänzung

  • BGH, 13.10.1999 - 2 BJs 112/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit

  • BGH, 13.10.1999 - StB 8/99

    Durchsuchung - Anordnung - Durchsuchungsanordnung - Ermittlungsrichter - Vollzug

  • BGH, 12.03.2002 - 3 BJs 16/00

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Erweiterung des Haftbefehls durch

  • BGH, 22.12.1992 - 3 BJs 960/91

    Unanfechtbarkeit der Verfahrentrennung durch OLG

  • BGH, 02.08.1991 - 3 ARs 19/91

    Keine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes für Ausschließung des Verteidigers in

  • BGH, 22.12.1993 - 3 BJs 1114/91

    Beschwerde: Unzulässigkeit gegen eine Verfügung des Ermittlungsrichters des BGH,

  • BGH, 22.12.1993 - StB 21/93

    Auslegungsmöglichkeiten des § 304 StPO - Zulässigkeit der Beschwerde gegen

  • BGH, 22.12.1992 - StB 15/92

    Zulässigkeit einer Verfahrenstrennung durch ein erstinstanzlich tätiges

  • BGH, 13.10.1999 - 2 StB 7/99
  • BGH, 03.06.1998 - StB 6/98
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Rechtsprechung
   BGH, 10.10.1990 - StB 19/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,5859
BGH, 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10.10.1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90 (https://dejure.org/1990,5859)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewährung der Akteneinsicht - Anfechtbarkeit der richterlichen Entscheidung - Geltung

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 95
  • StV 1991, 198
  • AnwBl 1991, 160
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 11.01.2005 - 1 StR 498/04

    Achtung der menschlichen Würde eines Zeugen im Rahmen der vorrangigen

    Der Beschuldigte hat (offenbar), aus welchen Gründen auch immer (etwa zunächst versagtes rechtliches Gehör kann nachgeholt werden, vgl. BGH NStZ 1991, 95), den zulässigen Rechtsbehelf nicht ergriffen.
  • BGH, 18.02.2014 - KRB 12/13

    Kartellrechtliches Bußgeldverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung eines

    Wie der Bundesgerichtshof - allerdings noch unter Geltung der Vorgängerregelung - bereits entschieden hat (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 1989 - KRB 4/89, BGHSt 36, 338; vgl. auch Beschluss vom 10. Oktober 1990 - StB 19/90, NStZ 1991, 95), ist die Beschwerde durch diese Vorschrift indessen nur insoweit eröffnet, als einem Verfahrensbeteiligten durch die (teilweise) Verweigerung der Akteneinsicht die sachgerechte Interessenwahrnehmung in dem Straf- bzw. Bußgeldverfahren erschwert wird.
  • LG Aachen, 11.10.2019 - 60 KLs 12/19

    Akteneinsicht, Nebenkläger, vorherige Anhörung Angeklagter

    Soweit in der Rechtsprechung ohne nähere Begründung davon ausgegangen wird, dass zunächst versagtes rechtliches Gehör nachgeholt (so BGH, Beschl. v. 11.01.2005 - 1 StR 498/04, NJW 2005, 1519, 1520; für die Gewährung von Akteneinsicht durch das mit der Sache befasste Gericht vgl. BGH, Beschl. v. 10.10.1990 - 1 StE 9/88, NStZ 1991, 95) und ein Verstoß gegen die Anhörungspflicht dadurch geheilt werden kann (so LG Stralsund, Beschl. v. 10.01.2005 - 22 Qs 475/04, juris Rn. 11), vermag die Kammer dem nicht zu folgen.
  • OVG Sachsen, 01.08.2000 - 1 B 58/99

    Erfolgreicher Antrag auf Zulassung der Berufung; Vorliegen eines

    Die in der Ehe des Berichterstatters mit der - zunächst - zuständigen Rechtsreferentin des Prozessbevollmächtigten liegende nahe persönliche Beziehung (zu dieser Fallgruppe vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 f.; LSG Rh.-Pf. [3. Senat], Beschl. v. 4.6.1998, NJW-RR 1998, 1765 f.; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 21. Aufl., § 42 RdNr. 12) zum Beklagten ist aus der Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten geeignet, ein solches Mißtrauen zu begründen.

    Vielmehr ist § 41 ZPO - neben § 54 Abs. 2 VwGO - entsprechend der Gesetzessystematik als abschließende Aufzählung anzusehen (vgl. Kopp/Schenke, aaO, § 54 RdNr. 5 m.w.N.) und eine im Eheverhältnis begründete persönliche Nähe zwischen Richter und Partei (bzw. deren Prozessvertretung) nach den allgemein geltenden Befangenheitsregelungen in § 54 Abs. 1. i.V.m. §§ 41 bis 49 ZPO für den jeweiligen Einzelfall zu beurteilen (vgl. HessVGH, Beschl. v. 13.9.1990, AnwBl. 1991, 160 [161]; ThürOLG, Urt. v. 25.8.1999, OLG-NL 1999, 222 [224]).

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Rechtsprechung
   BGH, 31.03.1993 - StB 4/93, 1 StE 9/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6157
BGH, 31.03.1993 - StB 4/93, 1 StE 9/88 (https://dejure.org/1993,6157)
BGH, Entscheidung vom 31.03.1993 - StB 4/93, 1 StE 9/88 (https://dejure.org/1993,6157)
BGH, Entscheidung vom 31. März 1993 - StB 4/93, 1 StE 9/88 (https://dejure.org/1993,6157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendung deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland an Nichtdeutschen begangene Taten - "Am Tatort mit Strafe bedroht" i.S.v. § 7 Strafgesetzbuch (StGB) - Bedeutung von Verfolgungshindernissen ausländischen Rechts des Tatortstaates i.S. des § 7 StGB für die ...

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen Einstellungsbeschluss wegen Verfahrenshindernis - Anwendbarkeit deutschen Strafrechts auf von Ausländern im Ausland begangene Taten - Erfordernis der verfahrensrechtlichen Verfolgbarkeit neben materieller Strafbarkeit - Geltungsbereich des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • JR 1994, 161
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.1986 - 3 StR 472/85

    Entgeltlicher Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch als Vertrieb im

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    Das libanesische Amnestiegesetz vom 26. August 1991 hat die Unanwendbarkeit deutschen Strafrechts auf die im Libanon begangenen Mordtaten und ein daraus erwachsendes Verfahrenshindernis (BGHSt 34, 1, 3 f) [BGH 22.01.1986 - 3 StR 472/85] nicht zur Folge.
  • BGH, 24.06.1992 - StB 8/92

    Zurückverweisung bei Entscheidung durch unzuständigen Spruchkörper

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    Eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Oberlandesgerichts in dieser Sache hatte der Senat durch Beschluß vom 24. Juni 1992 - 1 StE 11/88 - StB 8/92 (BGHSt 38, 312 [BGH 24.06.1992 - StB 8/92]) auf die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts unter Zurückverweisung der Sache zu neuer Entscheidung aus formalen Gründen aufgehoben.
  • OLG Düsseldorf, 03.11.1982 - V 15/82
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • OLG Düsseldorf, 10.04.1984 - 2 Ss 42/84
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • BGH, 19.02.1952 - 1 StR 719/51

    Aufsichtsverhältnis zwischen einem Kaufmann und seinen minderjährigen

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • OLG Frankfurt, 21.08.1987 - 1 Ws 15/87
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • BGH, 26.05.1954 - 3 StR 109/54
    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • RG, 28.11.1907 - III 548/07

    1. Beginnt, wenn von einem Deutschen im Auslande eine auch nach dortigem Rechte

    Auszug aus BGH, 31.03.1993 - StB 4/93
    In diesem Sinne materieller Strafbarkeit, die für die der Angeklagten zur Last gelegten Mordtaten nach libanesischem Strafrecht gegeben ist, ist das Merkmal der Bedrohung mit Strafe am Tatort in der Rechtsprechung zu § 7 StGB und den ihm vorausgegangenen vergleichbaren Regelungen des deutschen internationalen Strafrechts bisher aufgefaßt worden (RGSt 40, 402, 403; BGHSt 2, 159, 160 f [BGH 19.02.1952 - 1 StR 719/51]; BGH NJW 1954, 1086; BGH GA 1976, 242; KG JR 1988, 346; OLG Düsseldorf NJW 1983, 1277, 1278 [OLG Düsseldorf 03.11.1982 - V 15/82 (3)] und NStZ 1985, 268; ebenso Tröndle in LK StGB 10. Aufl. § 7 Rdn. 6 und in Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. § 7 Rdn. 7 i.V.m. Rdn. 9).
  • BGH, 25.10.2011 - 3 StR 315/11

    Mündlichkeitsprinzip; Inbegriff der Hauptverhandlung; Verlesung eines

    Zum anderen ist unklar, ob die vom Angeklagten begangenen Taten in der Türkei mit Strafe bedroht sind, wobei der Senat dazu neigt, trotz des für alle Varianten des § 7 StGB einheitlichen Bezugs auf eine "am Tatort mit Strafe" bedrohte Tat im Falle des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB die Zuständigkeit der deutschen Strafgerichte davon abhängig zu machen, dass die Tat am Tatort nicht nur strafbar, sondern auch verfolgbar ist (offen BGH, Beschluss vom 24. Juni 1992 - StB 8/92, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1; Beschluss vom 31. März 1993 - StB 4/93, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2; Beschluss vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4).
  • BGH, 27.06.2006 - 3 StR 403/05

    Verurteilung eines ehemaligen ukrainischen Abgeordneten wegen Untreue aufgehoben

    Die Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, dem das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege zugrunde liegt (vgl. Gribbohm aaO § 7 Rdn. 2, 68), wird davon abhängen, ob sich die Angeklagten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten und die Tat in der Ukraine noch mit Strafe bedroht ist (vgl. BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 m. w. N. zu der streitigen Frage, ob allein auf die materiellrechtliche Strafbarkeit - hier: Art. 87 des Strafgesetzbuches der Ukraine - oder auch auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit abzustellen ist).
  • BGH, 21.04.2021 - 1 StR 447/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Denn nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB kommt es für die Anwendung deutschen Strafrechts grundsätzlich nicht auf die verfahrensrechtliche Verfolgbarkeit im Tatortstaat an (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. April 2011 - 4 StR 112/11 Rn. 8 und vom 8. März 2000 - 3 StR 437/99, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 4; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 31. März 1993 - StB 4/93 Rn. 3, BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 2 und vom 24. Juni 1992 - StB 8/92 Rn. 7 ff., BGHR StGB § 7 Abs. 2 Strafbarkeit 1).
  • BGH, 08.03.2000 - 3 StR 437/99

    Anwendbarkeit des § 7 Abs. 2 Nr. 1 StGB im Hinblick auf eine mögliche Verjährung

    Anders als möglicherweise bei § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB, der allein durch das Prinzip der stellvertretenden Strafrechtspflege gerechtfertigt ist (vgl. BGHR StGB § 7 II Strafbarkeit 2), ist es hier ausreichend, daß die Tat am Tatort materiell strafbar ist; tatsächlich verfolgbar braucht sie nicht zu sein (Eser in Schönke/Schröder, StGB 25. Aufl. § 7 Rdn. 17, 11; Lackner in Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 7 Rdn. 2).
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